Folgende Vermietungsbedingungen (im Folgenden: WNU genannte) bestimmen die Vorschriften, nach denen durch die Firma WCTRON Sp. z o.o. mit Sitz in Wrocław, Wyb. Juliusza Słowackiego 9, 50-406 Wrocław, eingetragen im Landesgerichtsregister unter der Nummer 0000788860, mit der Steueridentifikationsnummer (NIP) 8992863500, der statistischen Nummer (REGON) 383498629, mit einem Stammkapital von 5.000 PLN (im Folgenden: Vermieter) die Vermietungsdienstleistungen für die von ihr angebotenen Geräte erbracht werden: Der Vermieter bietet einen Mietservice für die von ihm angebotenen Geräte (im Folgenden: Geräte)zugunsten der Mieter:
1.
Der Mieter ist verpflichtet, eine Bestellung (im Folgenden: Bestellung) nur auf dem vom Vermieter angegebenen Formular einzulegen und es schriftlich oder per E-Mail an die Adresse des Vermieters zu senden. Jeder Auftrag und die Mietbedingungen müssen vom Mieter persönlich unterzeichnet werden, d.h. von einer Person, die befugt ist, im Namen des Mieters Verpflichtungen einzugehen.
2.
Der Ort, an dem die Vermietungsdienstleistung erbracht wird, ist der vom Mieter in der Bestellung angegebene Ort. Der Mieter verpflichtet sich, einen sicheren Standort für die Geräte zu bestimmen, um den Mietservice zu erbringen.
3.
Die Transportkosten für die bestellten Geräte gehen zu Lasten des Mieters, mit Ausnahme der Sanitärkabinen und Waschbecken, für die der Vermieter die Transportkosten übernimmt.
4.
Der in der Eventbestellungen angegebene Mietpreis für einen festen Zeitraum von höchstens 30 (dreißig) Tagen deckt den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung ab; für diesen Zeitraum wird eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 (vierzehn) Tagen ausgestellt.
5.
Der in der Eventbestellungen angegebene Mietpreis für einen festen Zeitraum von höchstens 30 (dreißig) Tagen deckt den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung ab; für diesen Zeitraum wird eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 (vierzehn) Tagen ausgestellt.
5.1
Die Mietgebühr für die Erbringung von Dienstleistungen bezieht sich auf einen Kalendermonat, wobei – im ersten und letzten Monat die Gebühren proportional zur Anzahl der Tage der Gerätevermietung und der Anzahl der erbrachten Dienstleistungen berechnet werden (die monatliche Gebühr wird durch die Anzahl der Tage im Monat geteilt, was der Gebühr für einen Tag der Vermietung entspricht)
5.2
Bei Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf des ersten Monats, d.h. 30 (dreißig) Tage der Leistungserbringung, wird die Mietgebühr unabhängig von der Vertragslaufzeit pro Monat, d.h. für den monatlichen Zeitraum der Leistungserbringung, berechnet
5.3
Jede Rechnung bezieht sich auf einen Zeitraum von einem Kalendermonat mit einer Zahlungsfrist von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Datum der Zustellung der MwSt.-Rechnung.
5.4
Die letzte Miete für das Gerät wird nach Beendigung der Dienstleistung und der Übernahme des Geräts durch den Mieter auf der Grundlage einer vom Vermieter ausgestellten MwSt.-Rechnung berechnet, die innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Ausstellung der MwSt.-Rechnung zu zahlen ist.
6.
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, elektronische Rechnungen zu erhalten und Rechnungen mit Mehrwertsteuer ohne seine Unterschrift auszustellen, es sei denn, er gibt im Auftrag ausdrücklich etwas anderes an. Der Mieter ist verpflichtet, die Zahlungen in Form einer Überweisung auf das in der MwSt.-Rechnung angegebene Bankkonto des Vermieters zu leisten.
7.
Bei Verzug mit der Zahlung der Mietgebühr ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter Verzugszinsen oder Verzugszinsen im kaufmännischen Verkehr (bei Mietern, die Unternehmer sind) in Rechnung zu stellen. Der Mieter verpflichtet sich darüber hinaus, dem Vermieter alle Kosten zu erstatten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Durchsetzung dieses Vertrages durch den Mieter entstehen, insbesondere die Kosten für die Übersendung der Zahlungsaufforderungen, den Ersatz der Inkassokosten (bei Mietern, die Unternehmer sind).
8.
Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Der Mieter ist nicht berechtigt, technische oder ästhetische Änderungen an den Geräten vorzunehmen, einschließlich des Umbaus der Ausrüstung, der Entfernung von Änderungen und der Änderung des Standorts der Geräte durch ihn selbst.
9.
Der Vermieter haftet nicht für den unsachgemäßen Betrieb des Geräts, der durch unsachgemäßen Gebrauch, Störungen und Schäden, die Bestellung einer unzureichenden Anzahl von Dienstleistungen durch den Mieter, die Unfähigkeit des Vermieters, Dienstleistungen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, ungünstige Wetterbedingungen und andere Gründe, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, verursacht wird.
10.
Der Mieter ist nicht berechtigt, die Geräte weiter zu vermieten, zu verpachten oder auf anderer Basis Dritten zur Verfügung zu stellen.
11.
Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Geräte bei der Übergabe zu überprüfen. Beanstandungen des Zustandes der Geräte sind bei ihrer Übergabe schriftlich zu erheben und durch Unterschrift des Vertreters des Vermieters zu bestätigen.
12.
Änderungen an einem erteilten Auftrag sind nur in Form eines schriftlichen Antrags oder per E-Mail möglich und nur, nachdem der Vermieter die Möglichkeit zur Durchführung der Änderung akzeptiert hat.
13.
Im Falle eines Rücktritts vom Auftrag durch den Mieter am Tag der Bestellung werden dem Mieter die Kosten für die Ausführung des Auftrags in Rechnung gestellt – insbesondere die Kosten für den Transport der Geräte, die Arbeitszeit der Vertreter des Vermieters. Im Falle einer Stornierung des Auftrags weniger als 5 (fünf) Tage vor dem Fertigstellungstermin ist der Mieter verpflichtet, einen Betrag in Höhe von 50 % der Gesamtkosten der im Auftrag angegebenen Dienstleistung zu zahlen.
14.
Der Mieter ist verpflichtet, den Standort für die Aufstellung der bestellten Geräte vorzubereiten und die Zufahrt für einen LKW mit einachsigem Antrieb zum Zwecke der Anlieferung, Wartung und Abholung der bestellten Geräte zu ermöglichen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entbindet den Mieter nicht von den Gebühren für den Transport, die Arbeitszeit der Vertreter des Vermieters und den bestellten Service der Geräte.
15.
Bei der Bestellung einer Veranstaltung hat der Mieter die Möglichkeit, die Geräte gegen eine in der Bestellung angegebene zusätzliche Gebühr warten zu lassen. Ein Auftrag für die Miete der Ausrüstung für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum schließt die Wartung gemäß den im Auftrag angegebenen Richtlinien ein.
16.
Der Mieter ist verpflichtet, für die Geräte erforderliche Sorge zu tragen und trägt während der Mietzeit die volle finanzielle Verantwortung für die Geräte, insbesondere für: Diebstahl, Verbrennung, Zerstörung durch unsachgemäßen Gebrauch oder Anwendung, zufällige Ereignisse und eventuelle durch die Geräte verursachte Schäden.
17.
Der Mieter hat die Möglichkeit, bei der Anmietung von bestimmten Geräten, z.B. Kabinen oder Waschbecken, für eine bestimmte Dauer von mehr als 14 (vierzehn) Tagen oder für eine unbestimmte Dauer die Zusatzleistung „Haftungsübernahme durch den Vermieter“ (im Folgenden: „Haftungsübernahme“) in Anspruch zu nehmen, die die Haftungsübernahme des Vermieters für Schäden abdeckt, die ausschließlich durch Diebstahl oder Verbrennung der genannten Geräte entstehen.
18.
Wenn der Mieter von der „Haftungsübernahme durch den Vermieter“ Gebrauch macht, verpflichtet er sich, die in der Bestellung angegebene Gebühr für dieses Konto zu entrichten und im Falle eines Ereignisses unverzüglich Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen und den Vermieter über den Eintritt des Ereignisses zu informieren und die Tatsache des Diebstahls oder Brandes den Strafverfolgungsbehörden zu melden, während der Vermieter sich verpflichtet, die Haftung für Schäden zu übernehmen, die sich aus dem Eintritt des Diebstahls oder Brandes der Geräte ergeben (die Haftungsübernahme betrifft nur Kabinen oder Waschbecken).
19.
Die endgültige Überprüfung des technischen Zustands der Geräte erfolgt am Sitz des Vermieters spätestens 7 (sieben) Tage nach dem Datum der Abnahme.
20.
Stellt der Vermieter fest, dass das zurückgegebene Gerät beschädigt ist oder dass der Mieter Änderungen an dem Gerät vorgenommen hat, werden dem Mieter die Kosten für die Reparatur des Geräts in Rechnung gestellt, und – falls festgestellt wird, dass die Reparatur des Geräts unmöglich ist – ist der Mieter verpflichtet, den Wert eines neuen Geräts zu bezahlen.
21.
Der Mietvertrag kann nur schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Das Kündigungsrecht gilt nur für die befristete oder unbefristete Anmietung der Geräte (gilt nicht für Eventbestellungen).
22.
Alle Unregelmäßigkeiten, die bei der Erbringung der Mietdienstleistung auftreten, sind dem Vermieter vom Mieter unverzüglich nach ihrem Auftreten schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen, und zwar spätestens 7 (sieben) Tage nach Zustellung der MwSt.-Rechnung für die betreffende Dienstleistung, jedoch nicht später als 30 (dreißig) Tage nach dem Datum der Erbringung der Dienstleistung unter der Voraussetzung, dass die Dienstleistung als korrekt erbracht gilt.
23.
Der Vermieter hat das Recht, das Mietverhältnis mit dem Mieter mit sofortiger Wirkung zu kündigen, was die Rücknahme des Geräts zur Folge hat, wenn der Mieter mit der Zahlung der Servicegebühren mehr als 14 (vierzehn) Tage in Verzug ist und wenn er die Klauseln 8 oder 10 der WNU nicht einhält.
24.
Der Mieter, der Verbraucher ist und eine Bestellung in elektronischer Form aufgibt, hat das Recht, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Vertragsabschluss, d.h. Aufgabe der Bestellung, von dem im Rahmen der Bestellung geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich zurückzutreten. Im Falle einer wirksamen Beendigung des im vorstehenden Satz genannten Vertrages über die Vermietung der Geräte ist der Mieter verpflichtet, die Gebühr für die Vermietung der Geräte zu entrichten, die im Verhältnis zur Dauer der Mietdauer für die Anzahl der gewarteten Geräte berechnet wird.
25.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Auftrag und seiner Ausführung ergeben, ist das für den Sitz des Vermieters zuständige Gericht zuständig.
26.
In Angelegenheiten, die in diesen WNU nicht geregelt sind, gelten die allgemein gültigen Bestimmungen des polnischen Rechts.
27.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und den vom Mieter verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Musterverträgen sind die Bestimmungen der WNU maßgebend.
28.
Der Mieter hat die Bedingungen und WNU gelesen und nimmt sie an.